Wer ab 2014 STRABS-Beiträge bezahlen musste kann u.U. Rückerstattung beantragen.
Es können Beiträge über 2 000 € in Rechnung gestellt werden, wenn das Einkommen als Einzelverdiener unter 100 000 € liegt.
Antragsstelle und Antragswege werden noch veröffentlicht.
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Eingetragen von Gast (nicht überprüft) am 29.06.2019