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Jetzt ist die richtige Zeit für Pflanzenrückschnitt

Das Tiefbauamt Fürth erinnert alle Haus- und Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer daran, Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen rechtzeitig zurückzuschneiden.

Oft verdecken sie Straßenlampen und Verkehrszeichen und gefährden so Verkehrsteilnehmer; bei Dunkelheit besteht sogar Verletzungsgefahr. Das betrifft vor allem Rollstuhlfahrer, Kinder und Personen, die mit Kinderwagen unterwegs sind und nicht zuletzt blinde Mitbürger. Um die Verkehrssicherungspflicht zu wahren, muss das Tiefbauamt daher immer wieder zum Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern auffordern

Die Verpflichtung gilt nicht nur entlang von Wohngrundstücken, sondern auch vor Garagenhöfen, gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Flächen und Brachgrundstücken. Steht das Grundstück im Eigentum mehrerer Personen, so trifft die Verpflichtung jeden, der ein Miteigentumsanteil daran hat. Im Bereich von Geh- und Radwegen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Meter, im Bereich von Straßen von 4,50 Meter erforderlich.

Zum Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze ist jetzt die beste Gelegenheit, da laut Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen erlaubt sind. Zudem bittet das Tiefbauamt, schon bei der Gartenplanung zu berücksichtigen, dass Bäume und Sträucher nicht zu nahe an die
Grundstücksgrenze gepflanzt werden. In Bayern gibt es für Grenzabstände klare Regelungen. So sind für Bäume, Sträucher und Hecken Grenzabstände einzuhalten, die sich nach der Höhe des Gewächses richten. Bei zwei Metern Höhe beträgt der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze 50 Zentimeter. Bei einer Höhe über zwei Metern sind es sogar zwei Meter.

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